Unterjährige Verbrauchsinformation (uVI): was § 6a HKVO von Eigentümern verlangt.
Nach § 6a HKVO sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, Mieter monatlich über ihren Verbrauch zu informieren, sofern fernablesbare Geräte verbaut sind. Bleibt die Information aus, sieht § 12 Abs. 1 Satz 2 HKVO ein Kürzungsrecht der Mieter vor. Was das für Bestände mit gemischter Erfassung bedeutet und welche Schritte uns von „pflichterfüllt“ trennen, klären wir hier.

